Datenschutz & DSGVO
für Ihr Unternehmen.
Die DSGVO verpflichtet jedes Unternehmen – unabhängig von der Größe. Wir helfen Ihnen, compliant zu werden und zu bleiben.
Seit 1995 · CrefoZert 2026 · IAPP-zertifiziert · EDV-Sachverständiger seit 2004
4 Gründe, warum Datenschutz
heute nicht warten darf

Gesetzliche Pflicht
Die DSGVO gilt für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet – keine Ausnahme für KMU. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Unternehmensschutz
Schutz vor dem ungewollten Abfluss sensibler Daten an Mitbewerber. Datenschutz ist auch Schutz Ihres wertvollsten Unternehmenskapitals.

Reputationsschutz
Datenpannen verbreiten sich in sozialen Netzwerken innerhalb von Minuten. Einmal verlorenes Kundenvertrauen ist kaum zurückzugewinnen.

Bußgelder vermeiden
DSGVO-Verstöße können bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes kosten. Präventiver Datenschutz ist immer günstiger als die Konsequenzen eines Vorfalls.
Datenschutz-Audit
In einem mehrtägigen Audit vor Ort erfassen wir den Ist-Stand Ihrer Datenschutz-Maßnahmen und zeigen konkreten Handlungsbedarf auf.
Prüfung vor Ort
Analyse des IT-Sicherheitsmanagements, Datenschutzmanagements und der Gebäudesicherheit am Hauptstandort.
Einarbeitung in Unterlagen
Wir sichten bestehende Dokumentationen, Prozesse und technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs).
Maßnahmen-Katalog
Sie erhalten einen konkreten, priorisierten Aktionsplan – was sofort, was mittelfristig umgesetzt werden muss.
Abschlussbericht & Beratung
Detaillierter Bericht über Feststellungen und empfohlene Korrekturmaßnahmen mit direkter Beratung der Geschäftsführung.
Externer Datenschutzbeauftragter
Für viele Unternehmen ist ein externer DSB die kosteneffizienteste und sicherste Lösung – mit voller Expertise ohne Festanstellung.

Beratung der Geschäftsführung
Ihr DSB berät zu allen Datenschutzfragen und unterstützt bei der DSGVO-konformen Umsetzung im Alltag.

Schulung der Mitarbeiter
Regelmäßige Sensibilisierung Ihres Teams – denn die meisten Datenpannen entstehen durch menschliche Fehler.

Laufende Kontrolle
Regelmäßige Überprüfung der technischen und organisatorischen Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen.

Anlaufstelle für Betroffene
Ihr DSB ist ständige Kontaktperson für Mitarbeiter, Kunden und Behörden – transparent und rechtssicher.

Datenschutzfolgeabschätzung
Beratung und Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) bei risikoreichen Verarbeitungen.

Risikoanalyse
Identifikation und Bewertung von Datenschutzrisiken – mit praxisnahen Handlungsempfehlungen für Ihr Unternehmen.
Datenschutz in Buchholz
und der Nordheide
Wir sind seit 1995 in Buchholz zu Hause und betreuen Unternehmen der Region – vom Handwerksbetrieb bis zum mittelständischen Unternehmen. Datenschutz kommt bei uns nicht aus der Ferne: Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner, der Ihre IT, Ihre Prozesse und Ihr Team kennt.
- Standort Bendestorfer Str. 5 in Buchholz – kurzfristige Termine auch vor Ort
- Ein Ansprechpartner für IT und Datenschutz – keine Reibungsverluste an Schnittstellen
- Zertifizierte Datenschutz-Expertise, getragen von über 30 Jahren IT-Praxis in der Region
- Für Unternehmen mit 3–100 Arbeitsplätzen in Buchholz, der Nordheide, im Hamburg-Umland und Umgebung
Häufige Fragen zu Datenschutz und DSGVO
Welches Einsatzgebiet deckt die Datenschutz-Betreuung ab?
Der Schwerpunkt liegt in Buchholz in der Nordheide und im Hamburg-Umland; Unternehmen im Raum Bremen und Hannover begleiten wir ebenfalls.
Wer ist die Zielgruppe der Datenschutz-Leistungen?
Kleine und mittlere Unternehmen mit 3 bis 100 Arbeitsplätzen, die DSGVO-Pflichten ohne eigenen Datenschutzbeauftragten umsetzen – einschließlich der Verbindung von IT-Betrieb und Datenschutz.
Wann ist ein Datenschutzbeauftragter vorgeschrieben?
Wenn die Kerntätigkeit in regelmäßiger und systematischer umfangreicher Verarbeitung oder in umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien besteht (Art. 37 DSGVO). Für die übrigen DSGVO-Pflichten gilt: Sie treffen jedes Unternehmen, unabhängig von der Benennung.
Welche Fristen gelten bei Datenschutzvorfällen?
Eine Meldung an die Aufsichtsbehörde ist innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden erforderlich; betroffene Personen sind bei hohem Risiko unverzüglich zu informieren. Die Begleitung bei der Bewertung und Meldung ist Bestandteil der externen Betreuung.
Was wird bei einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde verlangt?
Vorlage der DSGVO-Nachweise: Verarbeitungsverzeichnis, Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen, Verträge mit Dienstleistern und Nachweise der Informationspflichten. Die externe Betreuung bereitet diese Unterlagen vor und begleitet die Beantwortung.
Was gilt bei Online-Meetings über Microsoft Teams?
Welche Daten bei Online-Meetings, Telefonkonferenzen und Webinaren verarbeitet werden, erklären unsere Datenschutzhinweise für Teams-Meetings – wichtig vor Ihrem ersten Termin.